Im Beisein der Leiterin der Regionalstelle Mittelfranken Frau Wirsching, dem Leiter der Opfer-Entschädigung Herrn Reindl, sowie dem Justiziar Herrn Dr. Elsässer, fand der diesjährige Infovormittag statt. Die Polizei Nürnberg, sowie Vertreter der WEISSE RING Außenstellen Erlangen/Erl.-Höchstadt, Nürnberg und Ansbach, waren der Einladung gefolgt.
Der Durchlauf eines OEG-Antrages von der Antragstellung bis zur Archivierung wurde aufgezeigt und im Detail diskutiert.
Unsere Anträge werden generell nach Nürnberg geschickt. Die sog. Katalogfälle (schwere Fälle) werden in Bayreuth bearbeitet, die leichteren in Nürnberg. Zur Sachaufklärung werden vorhandene Akten herangezogen und Anhörungen durchgeführt.
Zur rechtlichen Bewertung muss die Glaubhaftigkeit nachgewiesen werden - kann dies nicht erfüllt werden, erfolgt die Ablehnung. Die Sachaufklärung der versorgungsärztlichen Beurteilung erfolgt durch Befunde von Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und sonstigen Akten. Dann erfolgt die versorgungsärztliche Stellungnahme nach Aktenlage oder eine persönliche Untersuchung und Begutachtung des Opfers.
Mit der rechtlichen Bewertung der versorgungsärztlichen Ergebnisse erfolgt die Grundentscheidung: Anerkennungsbescheid oder Ablehnungsbescheid.
Evtl. ist noch über weitere Leistungen zu entscheiden, -> Erwerbsunfähigkeit, Ausgleichsrenten o.ä.
Zum Schluss geht es noch um die Regressnahme, d.h. der Übergang von Schadensansprüchen auf das Land oder den Bund und die Prüfung der Durchsetzbarkeit.
Die Akten werden nicht vernichtet. So kann bei spät eintretenden Folgeschäden auf den ursprünglichen Antrag zurückgegriffen werden. Nach dem OEG werden Renten gezahlt, Heilbehandlungskosten erstattet und Brillen und Prothesen ersetzt.